Ralf Wilke, Rechtsanwalt

Herr Wilke ist seit 1990 als Rechtsanwalt tätig. Er ist befugt, Sie bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland zu vertreten.

Rechtsanwalt Wilke ist Absolvent des Fachanwaltslehrgangs "Arbeitsrecht".

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Wilke liegen im Arbeits- und Mietrecht.

Darüber hinaus vertritt Sie Herr Wilke in Angelegenheiten des Nachbarschafts-, allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts sowie in Unfallangelegenheiten mit Auslandsbezug.

Vollmacht